Dienstleistungen

Beratung

Beratung versetzt Berge, nicht nur dadurch, indem man an sie glaubt.

Wir beraten Sie in all Ihren Belangen im Berg- und Seilbahnbereich, erörtern Ihre Ideen und Vorschläge und erkennen Fehler bereits im Vorfeld. Wir begleiten Sie fachlich durch den Behördendschungel, unterstützen Sie bei der Planung und Ausschreibung sowie während der Bauphase und stehen für alle fachlichen Fragen kompetent an Ihrer Seite.

Behördenmanagement

Genehmigungen durch öffentliche Einrichtungen

Wir geleiten Sie durch den Dschungel von Gesetzen, Vorschriften und Regelwerken, welche im alltäglichen Betriebsablauf zu beachten sind. Für beabsichtigte Baumaßnahmen stellen wir die nötigen Anträge bei Behörden und unterstützen Sie bei Verhandlungsgesprächen. Des Weiteren klären wir Probleme mit der Seilbahnaufsicht sowie mit der Sachverständigenprüfstelle.

Brandschutz

Feuer im Seilbahnbereich – ein heißes Thema!

Ein Brand an einer Seilbahnanlage kann fatale Folgen haben, wie beispielsweise einen Seilriss. Um das zu vermeiden, analysieren wir für Ihre Seilbahn die Gefährdungsschwerpunkte und verfassen Sicherheitsanalysen, Brandschutzpläne und Brandschutzordnungen, die die Sicherheit von Mensch und Seilbahnanlage gewährleisten sollen.

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Arbeitssicherheit

Die Sicherheit Ihrer Belegschaft geht vor.

In unserer Aufgabe als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit, einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit und des Arbeitsplatzes.

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Mitarbeiterunterweisungen

Gefahren rechtzeitig erkennen - Arbeitsunfälle vermeiden

Die überwiegende Zahl von Arbeitsunfällen hat ihre Ursache in menschlichem Fehlverhalten, nicht zu verwechseln mit menschlichem Versagen. Daher gilt es, zur Vermeidung von Unfällen oder Störfällen, beim Verhalten der Mitarbeiter anzusetzen.
Zweck der Unterweisung ist, dass der Beschäftigte eine Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung rechtzeitig erkennt und dann entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln kann.

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Betriebs- und Dienstvorschriften

Schreibtischarbeit – unbeliebt, jedoch wichtiger denn je.

Der Betriebsleiter eines Berg- oder Seilbahnbetriebes hat die Aufgabe, die für die Anlage erforderlichen Dienstvorschriften, Brandschutzordnungen und bei Seilschwebebahnen und Standseilbahnen Bergungsrichtlinien aufzustellen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Art und Umfang der Vorschriften richten sich nach den Bedürfnissen des Betriebs.
Die Dienstvorschriften für Seilschwebe- und Standseilbahnen und die Bergungsrichtlinien sind der technischen Aufsichtsbehörde unaufgefordert vorzulegen.
In der Hektik des alltäglichen Betriebsablaufes bleibt für Schreibtischarbeiten kaum Zeit. Wir übernehmen diese Aufgaben zuverlässig und gerne für Sie.

SiGe-Koordination

für Sicherheits- und Gesundheits-Schutz auf Ihrer Baustelle.

Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen sind Mitarbeiter auf Baustellen einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Das Arbeiten in schwindelerregenden Höhen und der Umgang mit schweren Maschinen können zu schwerwiegenden Arbeitsunfällen und Ausfallzeiten auf Baustellen führen.

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PSW-Gutachten

Genehmigungspflicht für Gewässernutzung zur Beschneiung

Gem. Art.35 BayWG sind Anlagen oder Einrichtungen, die der Herstellung und Verteilung von künstlichem Schnee dienen, um eine Schneedecke zu erzeugen, genehmigungspflichtig. Dies gilt auch für Erweiterungen und wesentliche Änderungen solcher Anlagen. Als Privater Sachverständiger der Wasserwirtschaft für Beschneiungsanlagen ist Herr Dipl. Ing. Schweiger befugt, Stellungnahmen zu Beschneiungsanlagen und Beschneiungsteichen abzugeben und die entsprechenden Gutachten zu erstellen um die Genehmigungen bei der Behörde zu erwirken.